Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Stadtrats, einen für die Wahl des Kreistags und ggf. auch einen Stimmzettel für die Wahl eins Ortsrats).
Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Stadtrat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).
Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet (z.B. Gemeinde, Landkreis) eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebietes in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten.
Einen weiteren Stimmzettel erhalten die Wähler:innen für die Wahl des Bürgermeisters. Diese Wahl erfolgt nach den Vorgaben des Mehrheitswahlrechts.
In diesem Wahlgang können sie nur eine Stimme abgeben, also sich nur für eine:n Bewerber:in entscheiden.
Gewählt ist der/die Kandidat:in, der/die mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Sollte dies nuchtim ersten Wahlgang erreicht werden, wird ein zweiter Wahlgang am 26.09.2021 durchgeführt.
In dieser Stichwahl kann nur zwischen den beiden Kandidat:innen mit den meisten Stimmen des ersten Wahlgangs ausgewählt werden. Dabei ist niemand an ihre/seine erste Entscheidung gebunden.
Auch für diese Wahl erhalten die Wähler:innen einen gesonderten Stimmzettel.
Das Wahlsystem bei der Bundestagswahl ist die personalisierte Verhältniswahl. Jeder Wähler setzt zwei Kreuze auf den Stimmzettel: Mit der Erststimme entscheiden sie, welcher Politiker aus ihrem Wahlkreis als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Über diese Direktmandate wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben; die anderen über die Landeslisten der Parteien. Diese stellen in jedem Bundesland Kandidaten für den Bundestag auf.
Die Zweitstimme vergibt der Wähler an eine Partei. Die Zweistimmen haben ein größeres Gewicht, denn sie definieren die Machtverhältnisse im Parlament: die Anzahl der Sitze für die einzelnen Parteien.